Das Wichtigste

Was die UVV-Prüfung ist – und was dazugehört

Die UVV-Prüfung ist die Prüfung nach § 57 der DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“: Fahrzeuge werden auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft.

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Welche Fahrzeuge

Fahrzeuge, die im Betrieb genutzt werden: Nutzfahrzeuge und Dienstwagen, die jeden Tag laufen müssen – vom Transporter bis zum Geschäftsführungswagen. Für Privatkunden ist die UVV-Prüfung nicht vorgeschrieben.

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Wie oft

Das Regelwerk sagt dazu wörtlich:

„Fahrzeuge sind bei Bedarf, spätestens jedoch 12 Monate nach der erstmaligen Verwendung oder der letzten Prüfung, durch einen Sachkundigen / eine Sachkundige bzw. eine zur Prüfung befähigte Person auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen (§ 57 Abs. 1 DGUV Vorschrift 70 und 71 ‚Fahrzeuge‘)“

DGUV Grundsatz 314-003 „Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit“, Ausgabe 2023.01, Nr. 4

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Wer prüft

Die Prüfung führt eine zur Prüfung befähigte Person durch. Wir übernehmen die Durchführung der Prüfung und ihre Dokumentation – die Verantwortung als Halter und Unternehmer bleibt bei Ihnen.

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Prüfprotokoll und Nachweis

Jede Prüfung halten wir im Prüfprotokoll fest und legen es in der digitalen Fahrzeugakte ab. So können Sie bei einer Kontrolle oder im Schadensfall belegen, dass die Prüfungen durchgeführt wurden.

Einzeln oder im Paket

UVV-Prüfung einzeln oder im Paket

Für die UVV-Prüfung fährt bei Ihnen niemand irgendwohin. Wir prüfen in der Regel bei Ihnen vor Ort, nach Absprache – Pkw und Transporter, auch mit Elektro- oder Hybridantrieb. Den Termin stimmen wir mit Ihnen ab. Sie bekommen das Protokoll als PDF, und nach bestandener Prüfung trägt das Fahrzeug die Prüfplakette. Im Paket kommt der Kurz-Check bei jedem Einsatz am Fahrzeug dazu: Bremsen, Reifen, Flüssigkeiten, Licht.

UVV-Prüfung einzeln

79 € je Fahrzeug zzgl. MwSt., dazu 69 € Anfahrt je Termin zzgl. MwSt.

Darin enthalten: die Prüfung nach § 57 DGUV Vorschrift 70 durch eine zur Prüfung befähigte Person, in der Regel bei Ihnen vor Ort, das Prüfprotokoll als PDF und nach bestandener Prüfung die Prüfplakette.

Liegt die HU länger als zwölf Monate zurück, gehört eine Bremsprüfung in einer Werkstatt dazu; den Preis dafür nennen wir Ihnen vorher.

Später ins Paket: Schließen Sie innerhalb von drei Monaten nach der Prüfung einen Betreuungsvertrag ab, rechnen wir den bezahlten Preis der Einzelprüfung samt Anfahrt auf die Monatspauschalen der geprüften Fahrzeuge an. Ausgezahlt wird nichts.

UVV-Prüfung einzeln anfragen

UVV-Prüfung im Paket

In den Paketen für Firmen ist die jährliche UVV-Prüfung enthalten, ohne Anfahrt, dazu Fristen-Radar, Terminkoordination und digitale Fahrzeugakte. Spätestens vier Wochen vor jeder Frist melden wir uns mit einem Terminvorschlag. Ihre Werkstatt bleibt Ihre Werkstatt. Wir nehmen von keiner Werkstatt Provision.

Paket Fuhrpark: höchstens 59 € je Fahrzeug und Monat zzgl. MwSt.

Nicht enthalten: Werkstatt, HU, Reifendienst, Nachprüfung nach Mängeln, Bausteine.

Scheidet ein Fahrzeug nach einer UVV-Prüfung im Paket aus, bevor seine berechneten Monatspauschalen den Einzelpreis der Prüfung erreichen (79 € plus sein Anteil an der Anfahrt), berechnen wir den Unterschied.

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Wann ist Ihre nächste Prüfung fällig?

Erstgespräch vor Ort: 15 Minuten an einem Ihrer Fahrzeuge. Danach wissen Sie, was es kostet und ob es sich für Sie lohnt. Wenn nicht, sagen wir es Ihnen.

Bedingungen des Startangebots

Das Startangebot gilt für die ersten drei Betriebe, die einen Betreuungsvertrag mit uns abschließen. Für den Kalendermonat, in dem der Vertrag beginnt, berechnen wir keine Monatspauschale, bei Beginn nach dem 15. auch für den Folgemonat. Mindestens ein Monat wird bezahlt: Die Fahrzeuge, mit denen Sie beginnen, bleiben bis zum Ende des ersten berechneten Monats in der Betreuung. Bausteine berechnen wir ab dem ersten vollen Kalendermonat. Für eine UVV-Prüfung im Paket gilt der Ausgleich: Scheidet das Fahrzeug aus, bevor seine berechneten Monatspauschalen den Einzelpreis der Prüfung erreichen (79 € plus sein Anteil an 69 € Anfahrt, bei Aufbauten zuzüglich der Kosten des Fachprüfers, alles zzgl. MwSt.), berechnen wir den Unterschied. Nicht zusammen mit der Anrechnung einer Einzelprüfung.

Über die Erlaubnis, Sie als Referenz zu nennen, freuen wir uns – Bedingung ist sie nicht.